Erfordernis einer notariellen Beglaubigung von Gesellschafterbeschlüssen

Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Präzedenzfallentscheidung des Russischen Obersten Gerichtshofs alle von den Gesellschaftern abgehaltenen Versammlungen und alle getroffenen Entscheidungen von nun an in Anwesenheit eines Notars bestätigt werden müssen, es sei denn, die Satzung der GmbH sieht ausdrücklich eine Möglichkeit der Zertifizierung durch einfache Unterschriften der anwesenden Gesellschafter vor. Für weitere Informationen klicken Sie auf den unten stehenden Link.

Um das vereinfachte Zertifizierungsverfahren von nun an nutzen zu können, sollten Änderungen an der Unternehmensatzung vorgenommen, relevante Bestimmungen zur vereinfachten Zertifizierung hinzugefügt (sofern nicht bereits enthalten) und bei der russischen Steuerbehörde registriert werden.

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie daran interessiert sind, das vereinfachte Zertifizierungsverfahren durch Änderungen der Satzung zu behalten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Durchführung der Dokumentation.

Wenn Sie Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

OOO-Gesellschafterversammlung vor dem 30. April 2020

Alle russischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH – auf russisch “OOO”) sollten vor dem 30. April 2020 Gesellschafterversammlungen abhalten.

Eine freundliche Erinnerung an die Vorbereitung der Jahresversammlung gemäß der Satzung. Angesichts der laufenden Konformitätsprüfungen sollten Unternehmen besonders aufmerksam sein, damit die Anforderungen der Jahresversammlung rechtzeitig erfüllt werden.

Die Jahresversammlung der Gesellschafter muss die Jahresergebnisse der Aktivitäten der GmbH, insbesondere den Jahresabschluss und den Jahresbericht der GmbH über die Ergebnisse des Vorjahres, genehmigen. Die Jahresversammlung kann auch über Themen wie Gewinnverteilung, Ernennung des externen Abschlussprüfers und Genehmigung von Transaktionen (Großgeschäfte, andere gemäß der Satzung zur Genehmigung vorbehaltene Angelegenheiten der GmbH usw.) entscheiden.

Verstöße gegen die oben genannten Fristen oder Anforderungen können zur Verhängung von folgenden Geldbußen führen:

Bußgeld in Höhe von 20.000 – 30.000 RUB für den Generaldirektor persönlich (ca. 270 – 400 Euro) und in Höhe von 500.000 – 700.000 RUB für die GmbH (ca. 6.800 – 9.500 EUR).

Wenn Sie Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung und Durchführung der Dokumentation der Gesellschafterversammlung.

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