Gesetz Registrierung Ausländer bringt Schwierigkeiten

Mit dem Gesetz Nr. 163 werden ab dem 8. Juli 2018 wesentliche Änderungen im Registrierungsprozess ausländischer Staatsbürger in Russland eingeführt. Dieses Gesetz betrifft alle in Russland tätigen ausländischen Bürger, einschließlich hoch qualifizierter Fachkräfte und deren Familienangehörige.

Insbesondere ist es ausländischen Arbeitnehmern (und begleitenden Familienangehörigen) oder ausländischen Arbeitnehmern, die zu einer Geschäftsreise eingeladen werden, nicht mehr erlaubt, sich von ihrem Arbeitgeber an der Firmenadresse registrieren zu lassen. Es gibt eine Ausnahme für Ausländer, die sich im Büro des Unternehmens oder in seinen Gebäuden aufhalten, die speziell für das Wohnen eingerichtet sind (temporäre Gebäude für vorübergehende Unterbringung).
Das neue Gesetz schreibt vor, dass Vermieter ausländische Bürger an ihrem tatsächlichen Wohnort (dh dort, wo sie schlafen) registrieren.

Wir machen Sie darauf aufmerksam dass sich alle Bürger bis zum 26. Juli 2018 bei den Migrationsbehörden melden müssen wegen der Fussball Weltmeisterchaft biss zum 26 July 2018.  Es gibt keine Ausnahmen, auch nicht für hochqualifizierte Fachkräfte, die normalerweise nur angemeldet werden müssen bei der Migrationsbehörde innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft.
Wenn Sie nach dem neuen Gesetz nach dem 08. Juli 2018 und während der WM in Russland ankommen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich bei einem Hotel zu registrieren.
Es gibt noch keine Erklärungen von den staatlichen Stellen und keine Informationen darüber, wie das neue Gesetz in der Praxis funktionieren wird.
Wir stehen in Kontakt mit den staatlichen Stellen zu diesem Thema. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten!

* Strafanzeige:
Gemäß dem russischen Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten sind die Strafen für das Nicht-Ausfüllen der Migrationsregistrierung von ausländischen Bürgern in der RF wie folgt:

1. Artikel 18.8 – für ausländische Bürger – Geldstrafe von 2 000 Rubel bis zu 7 000 Rubel (ca. 27-95 Euro) sowie die Gefahr der Abschiebung.
2. Artikel 18.9 – für die einladende Partei: für den Beamten der Gesellschaft – Geldstrafe von 40 000 bis zu 50 000 Rubel (ungefähr 544 – 680 Euro) und für juristische Personen – Geldstrafe von 400 000 bis zu 500 000 Rubel. (ca. 5.441 – 6.801 Euro)
3. Artikel 19.27 bezüglich der Bereitstellung falscher Informationen über die Migration Registrierung von ausländischen Bürger für beide Parteien: für ausländische Bürger – Geldstrafe von 2 000 Rubel. bis zu 7 000 Rubel (ca. 27 – 95 Euro) sowie die Gefahr der Abschiebung; für Beamte des Unternehmens – von 35 000 bis zu 50 000 Rubel (ca. 476 – 680 Euro) und für juristische Personen – Geldstrafe von 350 000 bis zu 800 000 Rubel (ca. 4.760 – 10.882 eur0).

 

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13 maart 2020

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